Anwerbung über Pflegesatz und Pflegebudget refinanzieren
Welche Hebel es gibt, um die Investition in internationale Fachkräfte gegenzufinanzieren, und worauf es in der Verhandlung ankommt.
Personalkosten sind Pflegesatzrelevant
Das ist der Ausgangspunkt, der in vielen Einrichtungen nicht ausreichend genutzt wird: Nach § 84 SGB XI soll der Pflegesatz den notwendigen Aufwand für eine ordnungsgemäße Pflege abdecken. Personalkosten gehören zum Kern dieses Aufwands. Dazu zählen nach dem Wortlaut und der Verwaltungspraxis grundsätzlich auch Aufwendungen für Personalgewinnung und Einarbeitung.
Das bedeutet konkret: Wer in internationale Anwerbung investiert, kann diese Kosten als Teil des Personalaufwands in der Pflegesatzverhandlung mit den Kostenträgern argumentieren. Das geschieht nicht automatisch, sondern setzt eine proaktive Verhandlungsstrategie voraus.
Pflegesatzrelevanz von Personalgewinnungskosten ist im Grundsatz anerkannt, aber nicht automatisch durchgesetzt. Entscheidend ist die Darlegung im Verhandlungsprozess und die Plausibilisierung gegenüber den Kostenträgern.
Rechtsgrundlage: §§ 84–90 SGB XI (Vergütungsregelungen vollstationäre Pflege) sowie vergleichbare Regelungen für ambulante DiensteDas Pflegebudget als zusätzlicher Hebel
Seit 2020 gilt in der vollstationären Pflege das sogenannte Pflegebudget nach § 92b SGB XI (früher: Pflegebudget-Regelung über den Eigenanteil). Hintergrund: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) wurde gedeckelt, um Bewohner vor unbegrenztem Anstieg zu schützen. Im Gegenzug erhalten Einrichtungen über das Pflegebudget einen Ausgleichsmechanismus für Pflegeaufwand, der bestimmte Schwellenwerte übersteigt.
Für Einrichtungen, die in Personalausbau investieren und dadurch höhere Personalkosten nachweisen können, bietet dieses Instrument einen Refinanzierungskanal, der nicht auf Kosten der Bewohner geht. Die genaue Auswirkung ist einrichtungsindividuell und hängt von der jeweiligen Kostenstruktur ab.
Relevante Rechtsgrundlagen im Überblick
Was das in der Verhandlung bedeutet
Kostenträger (Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger) haben ein Interesse daran, Pflegesätze möglichst stabil zu halten. Das bedeutet: Wer in der Verhandlung Personalgewinnungskosten als Pflegesatzrelevant geltend machen will, muss diese gut vorbereitet und dokumentiert einbringen.
Folgende Punkte stärken die Verhandlungsposition:
- Nachvollziehbare Kostenaufstellung: Welche konkreten Aufwendungen entstehen durch die internationale Anwerbung? Was davon ist dauerhaft (z.B. höhere Gehaltsstufe) versus einmalig (z.B. Anerkennungskosten, Reisekosten)?
- Vergleich zur Alternative: Was kostet die Vakanz? Was kostet die Leiharbeitslösung? Zahlen, die zeigen, dass die Anwerbung wirtschaftlich die überlegene Lösung ist, erleichtern die Argumentation.
- Qualitätsargument: Fachkräfte mit voller Anerkennung verbessern die Fachkraftquote. Das hat direkte Auswirkung auf die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) und damit auf die Pflegesatzsituation.
Was people2help dazu beiträgt
Ein Teil der Vorbereitungskosten für Kandidaten aus Indien wird aus AMIF-Mitteln (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU) gefördert. Das betrifft Sprachvorbereitung, Begleitung und Vorintegration, die von unserem gemeinnützigen Schwesterunternehmen durchgeführt wird. Was beim Arbeitgeber ankommt, ist eine bereits weitgehend vorbereitete Fachkraft, bei der die staatlich geförderten Vorbereitungskosten nicht an ihn weitergegeben werden.
Das macht die Investitionsrechnung für Einrichtungen günstiger, als ein einfacher Vergleich mit anderen Anbietern vermuten lässt.
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Was kostet eine Stelle bei people2help konkret, und wie verhält sich das gegenüber Leiharbeit und Vakanzkosten? Die Übersicht erklärt das transparent, ohne Anruf.
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